Rechtsprechung
BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 160/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Entzug der Verfügungsbefugnis über eine Wohnung verletzt nicht Art 13 GG
- Wolters Kluwer
Verletzung von Grundrechten eines Verurteilten durch eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht hinsichtlich seines Aufenthalts im Umkreis von Schulen und Kindergärten; Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung durch den Entzug der Verfügungsbefugnis ...
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 13; ; GG Art. 13 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13
Eingriff einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Gerichtliches Verbot, die eigene Wohnung zu betreten - Schutzbereich Art. 13 GG
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2008, 2493
- NZM 2008, 682
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 160/08
Derartige Eingriffe berühren aber nur dann den Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG, wenn durch sie die Privatheit der Wohnung aufgehoben wird (BVerfGE 89, 1 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2024 - 11 B 11.20 Der Entzug der Verfügungsbefugnis über eine Wohnung durch das Verbot, eine bestimmte Wohnung zu betreten, bedeutet daher keinen Eingriff in das Grundrecht (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 160/08 - juris Rn. 3).
- BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12
Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich …
Der Angeklagte kann als Adressat der Weisung dieser deshalb mit genügender Sicherheit entnehmen, welche Örtlichkeiten er zu meiden hat (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 160/08, NJW 2008, 2493; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 StR 243/08, NStZ-RR 2008, 277 f.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 716/07). - OLG Hamm, 21.06.2022 - 4 RBs 88/22
Verbot von Partys nach der Coronaschutzverordnung 2021
Dementsprechend hat auch das BVerfG in seinem Beschluss vom 11.02.2008 (2 BvR 160/08) ausgeführt, dass zu möglichen Verletzungshandlungen zwar auch substantielle Eingriffe zählen, bei denen die Wohnung der Verfügung und Benutzung des Inhabers ganz oder teilweise entzogen wird. - KG, 22.01.2014 - 2 Ws 14/14
Führungsaufsicht: Bestimmtheit eines Aufenthaltsverbots
Im vorliegenden Fall wird durch die beispielhafte Benennung von Spiel- und Sportplätzen ausreichend klar, dass lediglich solche Orte gemeint sind, an denen sich nach ihrer Zweckbestimmung Kinder und Jugendliche typischerweise aufhalten (…dazu vgl. BGH a.a.O.; vgl. auch BVerfG NJW 2008, 2493).