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   BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 160/08   

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https://dejure.org/2008,5074
BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 160/08 (https://dejure.org/2008,5074)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.2008 - 2 BvR 160/08 (https://dejure.org/2008,5074)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 160/08 (https://dejure.org/2008,5074)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Grundrechten eines Verurteilten durch eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht hinsichtlich seines Aufenthalts im Umkreis von Schulen und Kindergärten; Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung durch den Entzug der Verfügungsbefugnis ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 13; ; GG Art. 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13
    Eingriff einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gerichtliches Verbot, die eigene Wohnung zu betreten - Schutzbereich Art. 13 GG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2493
  • NZM 2008, 682
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 160/08
    Derartige Eingriffe berühren aber nur dann den Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG, wenn durch sie die Privatheit der Wohnung aufgehoben wird (BVerfGE 89, 1 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2024 - 11 B 11.20
    Der Entzug der Verfügungsbefugnis über eine Wohnung durch das Verbot, eine bestimmte Wohnung zu betreten, bedeutet daher keinen Eingriff in das Grundrecht (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 160/08 - juris Rn. 3).
  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12

    Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich

    Der Angeklagte kann als Adressat der Weisung dieser deshalb mit genügender Sicherheit entnehmen, welche Örtlichkeiten er zu meiden hat (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 160/08, NJW 2008, 2493; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 StR 243/08, NStZ-RR 2008, 277 f.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 716/07).
  • OLG Hamm, 21.06.2022 - 4 RBs 88/22

    Verbot von Partys nach der Coronaschutzverordnung 2021

    Dementsprechend hat auch das BVerfG in seinem Beschluss vom 11.02.2008 (2 BvR 160/08) ausgeführt, dass zu möglichen Verletzungshandlungen zwar auch substantielle Eingriffe zählen, bei denen die Wohnung der Verfügung und Benutzung des Inhabers ganz oder teilweise entzogen wird.
  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 14/14

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit eines Aufenthaltsverbots

    Im vorliegenden Fall wird durch die beispielhafte Benennung von Spiel- und Sportplätzen ausreichend klar, dass lediglich solche Orte gemeint sind, an denen sich nach ihrer Zweckbestimmung Kinder und Jugendliche typischerweise aufhalten (dazu vgl. BGH a.a.O.; vgl. auch BVerfG NJW 2008, 2493).
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